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WinWeigh Plus

Entdecken Sie WinWeigh Plus, unsere innovative Wägedatenmanagement-Software, die eine effiziente Wägedatenerfassung und -verwaltung ermöglicht. Mit anlagenorientierten Statistiken und Berichten bietet WinWeigh Plus vielseitige Funktionen wie Einzel-/Sammelbelege, Pauschalwägung, Laufscheine, Bar-/Einzel-/Sammelrechnungen und mehr.

Die Software unterstützt kurze Wägezyklen und bietet eine benutzerfreundliche Oberfläche mit Auswahl- und Suchmöglichkeiten. Als Einzel- oder Mehrplatzsystem ist sie flexibel einsetzbar und ermöglicht die Verwaltung mehrerer Mandanten und Anlagen.

WinWeigh Plus zeichnet sich durch eine modulare Struktur aus, die in verschiedenen Branchen anwendbar ist. Von der Steuerung von Peripheriegeräten bis zur Verwaltung von Aufträgen bietet die Software umfassende Funktionalitäten.

WinWeigh Plus integriert zudem die Funktion eCash, die es Kunden ermöglicht, bequem per Karte zu zahlen. Vertrauen Sie auf die Erfahrung der Pfister Waagen AG und optimieren Sie Ihr Wägemanagement mit WinWeigh Plus. Entdecken Sie die Flexibilität, Anpassbarkeit und Effizienz unserer Software für Ihren individuellen Bedarf.

Mandantenfähig

Verwaltung mehrerer Gesellschaften innerhalb einer Anwendung. Getrennte Auswertungen / eigene adressorientierte Stammdaten je Mandant. Innerhalb eines Mandanten ist die Verwaltung mehrerer Anlagen möglich.

Modularer Aufbau

Optimal anpassbar an Ihre Aufgabenstellung durch Auswahl der erforderlichen Module. Auch zu späterem Zeitpunkt erweiterbar. Einmal erarbeitete Informationen (Stammdaten, Rechnungen, Lieferbelege, Einstellungen, ...) bleiben erhalten.

Mehrsprachig

vollumfängliche / programmseitige Unterstützung von derzeit folgenden Sprachen:

  • deutsch
  • englisch
  • französisch
  • italienisch
  • slowakisch
  • spanisch
  • rumänisch
  • litauisch

Einstellung erfolgt je nach Ländereinstellung des Betriebssystems oder manuell. Auf Wunsch erweiterbar.

Automation

Einbindung von Identgeräten oder Signalanlagen (wie z.B. Kartenleser / TouchScreens / Schranken / Badge-Systeme / Ampeln / Lichtschanken / Etikettiersysteme / ...) in den Wägeablauf sind durch standardisierte / scriptingbasierende Programmschnittstellen schnell installiert bzw. ohne großen Programmieraufwand an Ihre Vorstellungen anpassbar. Ein Beispiel für Eines der vielen Möglichkeiten finden Sie unter https://play.google.com/store/apps/pwb_yardlist_androidy

WinWeigh Plus Videos

Nachfolgend Links zu den Videos, welche die Bedienerführung des WinWeigh Plus beschreiben.
Besuchen Sie und auch auf unserem Youtube – Kanal

Wägen mit Begleitscheinen

Wiegen gefährlicher Abfälle im Begleitscheinverfahren

Berechtigung vergeben

Vergabe der Berechtigung nach einem Windows10 © Creators Update

Steuersatz ändern

Änderung von Steuersatz innerhalb WinWeigh Light/Plus Stammdaten

FAQ

Frequently Asked Questions zu WinWeigh Plus. Hier unsere Zusammenstellung:

Ja. Ab Version 7.1.0.100 steht Ihnen die Funktion zur Verfügung. Als Sicherheitseinrichtung gemäß den gesetzlichen Vorgaben wird eine MicroSD-Karte mit USB-Adapter verwendet.

Ja. Mit jeder Installation erfolgt durch den Inbetriebnehmer auch die Einrichtung der Datensicherung. Dabei für alle relevanten Dateien (Konfigurationseinstellungen, Druckbilder, Statistiken, ..), sowie das Backup der Datenbank ein Archiv erstellt, welches auf ein externes Medium zu Ablage gesichert werden kann.

Nein. Entscheidend ist lediglich, dass es sich um ein Microsoft Windows®-Betriebssystem handelt. Die verwendete SQL-Datenbank ist plattformunabhängig und ist Teil des Umfanges von WinWeigh.

Mit WinWeigh-Version 6.0.0.203 wurden die notwendigen Felder zur Eingabe der Daten zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehr (SEPA – Single Euro Payments Area) mit aufgenommen. Die Eingabe von IBAN (International Banking Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) sind damit möglich. Die direkte Einbindung einer SEPA-Konvertierung ist derzeit nicht geplant. Der Export der bestehenden Bankdaten (Bank, BLZ, Konto) für die Übergabe an ein SEPA-Konvertierungs-Tool und der Import in WinWeigh Plus ist möglich.

Ja. Somit wird z.B. ein getrennter Kundenstamm (eigene Zahlungsbedingungen etc.) pro Mandant ermöglicht. Innerhalb jedes einzelnen Mandanten können auch mehrere Anlagen definiert werden.

Ja. Bitte berücksichtigen Sie dabei die Sytemanforderungen. Im Besonderen ist auf die Anbindung der Wägetechnik und evtl. weiterer Komponenten über geeignete Schnittstelle zu achten.

Ja; die Drucksteuerung von WinWeigh erlaubt den anlagenorientierten Druck. Innerhalb einer Anlage ist der Abdruck nach Belegkennung gegliedert. Folgende Belegkennungen stehen WinWeigh Plus zur Verfügung:

  • Lieferschein (formaler Wägebeleg)
  • Barrechnung (mit Kassierdialog)
  • Wägeschein (für z.B. Fremdwägungen)
  • Pauschalwägung (wie Lieferschein)
  • Begleitschein
  • Übernahmeschein
  • Angebot
  • Auftrag
  • Kassenjournal
  • Sammelrechnung
  • Gutschrift
  • Einzelrechnung
  • Mahnungen
  • ECashSchicht
  • ECashTransaction
  • ECashTagesabschluss

Pro Belegkennungen können mehrere Druckvorlagen definiert werden. Die Definition von Druckbedingungen erlaubt dabei die situationsbezogene Eingrenzung des Druckes. Zum Beispiel: „Druck nur Beleg „Versandpapier“ bei Material „xyz“.

Ja. WinWeigh Plus ist aufgrund der durchdachten Datenstruktur mit Kopf- und Positionsdaten in der Lage mehrere Lieferpositionen zu einem Vorgang zu speichern. Größte Herausforderung für die Verwendung von Sammelbelegen ist häufig die Darstellung auf den bereits vorhandenen Wäge-Formularen. Teil der Standardformulare von WinWeigh Plus sind auch Sammelbelege für Liefer- und Barrechnungen.

Ja. Mithilfe von elektronischen Zahlungssystemen, wie zum Beispiel Kartenterminals der Firma „TeleCash GmbH & Co. KG“ kann der bargeldlose Zahlungsverkehr direkt mit Erstellung des Wägebeleges (als Barrechnung) durchgeführt werden. WinWeigh unterstützt das OPI (Open Payment Initiative) – Protokoll. Die Anbindungsmöglichkeit von evtl. bereits vorhandenen Kartenterminals muss im Einzelfall geprüft werden.

Ja. Ab WinWeigh-Version 6.1.0.203 sind die erforderlichen Daten für das Handling der Bauprodukteverordnung (BauPVO) integrierbar. Neben den Anforderungen der CE-Kennzeichnung, ist auch die Definition der Leistungserklärung pro Produkt realisierbar. Die neue BauPVO gilt ab 01.07.2013.

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